Energiegemeinschaften

Sie haben eine PV-Anlage & möchten Ihre Nachbarn auch mit Storm versorgen?
Oder haben Sie keine Möglichkeit, eine eigene PV-Anlage zu errichten & möchten trotzdem lokal erzeugte Energie nutzen?

In einer Energiegemeinschaft können Sie Energie ( Strom, Wärme oder Gas)  über Grundstücksgrenzen hinweg erzeugen, verbrauchen, speichern & verkaufen. Mit dem neuen ‚Erneuerbaren-Ausbau-Gesetzpaket ( EAG-Paket)‘ gültig seit 28-07-2021 bekommt die Bevölkerung die Gelegenheit, sich zusammenzuschließen um Energie gemeinsam zu nutzen.

Was sind die Voraussetzungen für eine Energiegemeinschaft & wer kann teilnehmen?

Eine Energiegemeinschaft besteht immer aus mindestens zwei Teilnehmern mit einer PV-Anlage. Für die Abrechnung benötigt man ein Messgerät (bei allen Beteiligten). Man nutzt weiterhin seinen frei gewählten Strom/Netzvertrag da die Energiegemeinschaft die Versorgung nicht vollständig ersetzen werden kann. Zusätzlich muss eine Rechtsperson gegründet & Verträge zwischen Mitglied & der Energiegemeinschaft abgeschlossen werden.

Wer kann an Energiegemeinschaften teilnehmen?

An EGs können Privat- oder Rechtspersonen, Gemeinden, Behörden oder auch KMUs teilnehmen. Eine Voraussetzung gilt man muss um Nahbereich der Erzeugungsanlage angesiedelt sein.
NICHT teilnehmen dürfen Großunternehmen & Energieversorgungsunternehmen.

Ihre Vorteile als Mietglied einer Erneuerbaren Energiegemeinschaft:

  • Sie tragen zur Energiewende bei

  • Sie kaufen Ihren Strom direkt im Ort / regionale Wertschöpfung und werden unabhängig (vor allem auch in der Preisgestaltung)

  • Sie sparen bis zu 60% Netzgebühr

  • Sie können den Strompreis innerhalb der Energiegemeinschaft selbst bestimmen

  • Sie können Förderungen in Anspruch nehmen

  • Sie entlasten die Stromnetze

Noch mehr Informationen, Musterverträge, Leitfäden etc. finden Sie z.B. hier https://energiegemeinschaften.gv.at/

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