Energieautark in der Landwirtschaft
Energieautark in der Landwirtschaft – Klimafonds fördert PV Anlagen und Speicher für die Land- und Forstwirtschaft
Mit ihren großen Dachflächen und einem hohen Stromverbrauch eignen sich land- und forstwirtschaftliche Betriebe sehr gut für den Einsatz von Photovoltaik. Der Klima- und Energiefonds fördert daher erneut in Kooperation mit dem Bundesministerium für Nachhaltigkeit und Tourismus (BMNT) die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen in der Land- und Forstwirtschaft. Erstmalig gibt es nun außerdem Zuschüsse bei der Installation von Stromspeichern.
Ausschreibung „Photovoltaik- und Speicheranlagen in der Land- und Forstwirtschaft“
Die Förderung richtet sich an alle Land- und Forstwirtschaftsbetriebe in Österreich mit einer LFBIS-Betriebsnummer. Gefördert werden ausschließlich neu installierte, stationäre Photovoltaik-Anlagen im Netzparallelbetrieb, mit und ohne Stromspeicher, sowie Stromspeicher als Nachrüstung bei bestehenden PV-Anlagen. Berücksichtigt werden PV-Anlagen mit einer Höchstleistung von 5 bis 50 kWpeak. Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Pauschalbetrag, der nach Umsetzung und Vorlage der Endabrechnung ausbezahlt wird.
Die Förderhöhe bei Stromspeichern ist abhängig von der Größe des Speichers. Die Förderobergrenze liegt bei 3 kWh pro Kilowatt der Photovoltaikanlage. D.h. bei einer Photovoltaikanlage mit 15 kWpeak Leistung wird bis zu 45 kWh nutzbare Speicherkapazität gefördert. Stromspeicher kleiner als 4 kWh werden nicht gefördert. Ebenso nicht gefördert werden Stromspeicher mit Bleiakkumulatoren. Größere Speicher können errichtet werden, die Förderobergrenze liegt jedoch bei 3 Kilowattstunden pro Kilowatt Peakleistung der Photovoltaikanlage. Die Antragstellung um EU-Finanzierung erfolgt automatisch mit Antragstellung im Rahmen des Förderprogramms des Klima- und Energiefonds. Die Einreichfrist endet aktuell am 20.11.2020. Information und Förderrichtlinien unter www.pv-lw.klimafonds.gv.at.